Unfallkosten auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können steuerlich berücksichtigt werden

Die Frage, ob nicht von der Versicherung übernommene Unfallkosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, wurde jetzt nochmal zugunsten der Steuerpflichtigen geklärt. Dazu zählen z.B. Abschlepp- und Reparaturkosten.

Grundsätzlich sind alle Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Für Unfallkosten wird lt. Bundestagsdrucksache BT-DS 18/8523 eine Ausnahme gemacht.