Allgemeines

5. Februar 2017

Steuererklärungen 2016 werden ab März bearbeitet

Nach einer Mitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern können die Steuererklärungen für das Jahr 2016 erst ab März von den Finanzämtern bearbeitet werden. Dafür gibt es folgende Gründe: Sowohl Arbeitgeber als auch Versicherungen, Krankenkassen und die Agentur für Arbeit haben bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die von den Finanzämtern genutzte Software zur Berechnung der Steuern wird voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung stehen. Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2017 des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern  
17. Januar 2017

Unfallkosten auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können steuerlich berücksichtigt werden

Die Frage, ob nicht von der Versicherung übernommene Unfallkosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, wurde jetzt nochmal zugunsten der Steuerpflichtigen geklärt. Dazu zählen z.B. Abschlepp- und Reparaturkosten. Grundsätzlich sind alle Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale abgegolten. Für Unfallkosten wird lt. Bundestagsdrucksache BT-DS 18/8523 eine Ausnahme gemacht.
16. Januar 2017

Den Winterdienst von der Steuer absetzen

Wenn eine Firma mit der Schneeräumung beauftragt wird, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Es war zu klären, ob auch das Schneeräumen auf dem öffentlichen Gehweg begünstigt ist. Mit Verwaltungsschreiben vom 9. November 2016 bestätigt das Bundesfinanzministerium, dass auch diese Kosten vom Finanzamt akzeptiert werden müssen. Das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter, die für die Schneebeseitigung auf privaten und öffentlichen Wegen zahlen. Es werden für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ 20 % der Aufwendungen direkt von der Steuer abgezogen. Dabei ist zu beachten: Die beauftragte Firma muss eine Rechnung ausstellen, aus der […]