Nach einer Mitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern können die Steuererklärungen für das Jahr 2016 erst ab März von den Finanzämtern bearbeitet werden.
Dafür gibt es folgende Gründe:
Sowohl Arbeitgeber als auch Versicherungen, Krankenkassen und die Agentur für Arbeit haben bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Die von den Finanzämtern genutzte Software zur Berechnung der Steuern wird voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung stehen.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2017 des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern