Service

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetz. Demnach beraten wir ausschließlich Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Studenten und Unterhaltsempfänger.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft erledigen wir nicht nur Ihre Einkommenssteuererklärung für Sie sondern auch alle Arbeiten darum herum. Dies umfasst die Prüfung der Steuerbescheide als auch den Einspruch bei fehlerhaften Bescheiden, falls nötig erheben wir auch Klage beim Finanzgericht. Zudem stellen wir Lohnsteuerermässigungsanträge und beantragen eine Nichtveranlagungsbescheinigung.

Auch beraten wir Sie steuerlich bei der Wahl der Steuerklasse sowie zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente) und auch bei der Besteuerung der Alterseinkünfte (Renten). Weiterhin helfen wir Ihnen in Punkto Kindergeld und bei Kinderbetreuungskosten. Neben Beratung bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erörtern wir Ihnen auch etwaige Maßnahmen bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern). Ebenso sind wir Ihnen bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie behilflich.

Checkliste fürs Beratungsgespräch


Welche Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen?

Allgemeines
  • Steueridentifikationsnummer
  •  Steuerbescheid des Vorjahres
  • Nachweise über Änderung des Familienstandes, z.B. Heiratsurkunde
  •  Lohnsteuerbescheinigungen
  • Nachweise über Lohnersatzleistungen, z. B. über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld etc.
  • Belege über vermögenswirksame Leistungen
  • Antrag auf Wohnungsbauprämie
  • Belege über haushaltsnahe Dienstleistungen im eigenen Haushalt
  • Nachweise über Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt
  • Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge, z. B. Zinsen, Dividenden etc.
  • Unterlagen rund um vermietete Immobilien, z. B. Anschaffungskosten, Schuldzinsen, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Hausgeldabrechnungen etc.
  • Nachweise über Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften, z. B. Immobilienverkauf etc.
  • Nachweise über ausländische Einnahmen
Kinder & weitere Angehörige
  • Steueridentifikationsnummer(n) Kind(er) 
  • Geburtsurkunde(n)
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten 
  • Nachweise über Ausbildungsplatzsuche
  • Nachweise rund um die Ausbildung, z. B. Ausbildungsvertrag und Lohnsteuerbescheinigung oder Nachweise über Schul- oder Hochschul- besuch, Schul- oder Studiengebühren, BAföG etc.
Rente
  • Rentenbescheid, Leistungsmitteilung oder Rentenanpassungsmitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. bei Alters-, Hinterblie- benen- oder Erwerbsunfähigkeitsrente etc.
  • Lohnsteuerbescheinigungen, z.B. bei Pension oder Betriebsrente etc.
  • Nachweise über weitere Renten
Sonderausgaben
  • Nachweise über Versicherungsbeiträge, z.B. für private Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht-, Renten- und Lebensversicherung etc.
  • Nachweise über private Altersvorsorge, z.B. Unterlagen zur Riester- und Rürup-Rente etc.
  • Spendenbescheinigungen
Werbungskosten
  • Nachweise über Bewerbungskosten
  • Nachweise über Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
  • Nachweise über Umzugskosten (für berufs- bedingte Umzüge)
  • Nachweise über Kosten für doppelte Haushalts- führung (für eine Zweitwohnung aus beruf- lichen Gründen)
  • Nachweise über Kosten für Arbeitszimmer
  • Nachweise über Kosten für Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten
  • Nachweise über Kosten für Arbeitsmittel, z. B. für Arbeitskleidung, Fachliteratur, Werkzeuge, Computer, Smartphone etc.
  • Nachweise über Aus- und Fortbildungskosten
  • Belege über Beiträge für Berufsverbände / Gewerkschaften
  • Nachweise über Kosten für die Steuerberatung
Außergewöhnliche Belastungen
  • Nachweise über Unterhaltsleistungen an unter- haltsberechtigte Angehörige
  • Nachweise über Krankheits- und Pflegekosten, z. B. für Arzt- und Zahnarztleistungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Brillen, Kuren, Heilbehandlungen, Pflege- und Seniorenheime, Fahrten zu Ärzten etc.
  • Nachweise über Erwerbsminderungsgrad bzw. Pflegestufe, z. B. Behindertenausweis
  • Nachweise über Scheidungskosten
  • Nachweise über Beerdigungskosten

Wann dürfen wir für Sie tätig sein?

Wir dürfen unsere Mitglieder im Rahmen des §4 Nr. 11 StBerG beraten,
das heißt, wenn Sie ausschließlich folgende Einnahmen beziehen:

Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt, Beamtenbesoldung)

sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z.B. Renten)

Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten)

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung*

Einnahmen aus Kapitalvermögen wie z. B. Zinsen und Dividenden*

sonstigen Einnahmen, z. B. aus privaten Veräußerungsgeschäften*

*Dabei dürfen diese Einnahmen bei Ledigen nicht über € 13.000 und bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht über € 26.000 betragen.

Wichtig: Bei den nichtselbständigen Einkünften und bei Renten gibt es keine Beschränkung.


Wann dürfen wir für Sie NICHT tätig sein

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir Sie nicht beraten, wenn folgende Einkünfte vorliegen:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

umsatzsteuerpflichtige Einkünfte