Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft

Rund-um-Service als Vereinsmitglied

Um unseren Service in Anspruch nehmen zu können, bieten wir Ihnen die Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Sie zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (12 Euro) und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, welcher sich nach der Höhe Ihres Einkommens richtet. Unsere Berater stehen Ihnen mit ganzjähriger und individueller Steuerberatung zur Verfügung.

Ihr Anspruch

Unsere Leistungen und unser Service

Welche Steuerermäßigung ist für Sie möglich? Wir beraten Sie zur Steuerklassenwahl und prüfen Ihre Steuerbescheide. Wir informieren Sie in Punkto Kindergeldansprüche. Zusätzlich bieten wir Ihnen steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente) und informieren Sie zur Rentensteuer sowie zur Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz). Bei etwaigen Einnahmen aus Kapitalvermögen helfen wir Ihnen bei Freistellungsaufträgen und erteilen Ihnen Auskunft zur Abgeltungsteuer. Gemeinsam beantragen wir Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc. und Freibeträge für den Lohnsteuerabzug. Außerdem helfen wir Ihnen beim Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden.

Ihr Mitgliedsbeitrag

Transparent und fair

Der Jahresbeitrag beim Lohnsteuerhilfeverein Perfekt e.V ist sozial gestaffelt. Dies schafft ein hohes Maß an Transparenz und ist zudem fair gestaltet. Anhand der Beitragsordnung ist ersichtlich, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag voraussichtlich sein wird. Sämtliche Leistungen sind mit dem Jahresbeitrag bereits abgegolten. Es werden keine Zusatzkosten erhoben.

Mitglied werden

Sie möchten Mitglied beim Lohnsteuerhilfeverein Perfekt e.V werden? Bitte nutzen Sie das Kontaktformular. Wir werden uns bezüglich Ihrer Mitgliedschaft mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Bitte beachten Sie unsere Satzung und den Hinweis zum Datenschutz.


    Beitragsordnung
    gültig ab 01.01.2018
    (Alle Beträge in Euro)

    Aufnahmegebühr

    Die Aufnahmegebühr beträgt beim Eintritt

    Aufnahmegebühr netto Gesetzliche MwSt.(19%) Aufnahmegebühr
    10,08 1,92 12,00
    Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird die Aufnahmegebühr nur einmalig erhoben.
    Mitgliedsjahresbeitrag:
    Ermäßigte Beiträge (sozial gestaffelt)
    Beitragsklasse Bruttoeinnahmen Mitgliedsbeitrag netto ges. MwSt. (19%) Mitgliedsbeitrag
    1 ab 120.001 277,31 52,69 330,00
    2 96.001 -  120.000 252,10 47,90 300,00
    3 84.001 - 96.000 226,89 43,11 270,00
    4 72.001 - 84.000 205,88 39,12 245,00
    5 60.001 - 72.000 180,67 34,33 215,00
    6 48.001 - 60.000 159,66 30,34 190,00
    7 36.001 - 48.000 130,25 24,75 155,00
    8 24.001 - 36.000 105,04 19,96 125,00
    9 12.001 - 24.000 75,63 14,37 90,00
    10 bis 12.000 50,42 9,58 60,00

    Im Rahmen der Beratungsbefugnis gehören zu den Bruttoeinnahmen:

    • die Einnahmen aus den Einkunftsarten
    • dem Progressionsvorbehalt unterliegende positive Einnahmen
    • Versorgungsbezüge und Renten

    Die Bruttoeinnahmen beider Ehegatten bestimmen den gemeinsamen Beitrag.

    Werden für Neumitglieder Steuererklärungen für mehrere Jahre erstellt, richtet sich der Beitrag nach den zusammengerechneten Einnahmen dieser Jahre.

    Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19% ändern sich die Gesamtbeträge entsprechend.

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