Ihre Mitgliedschaft
Rund-um-Service als Vereinsmitglied
Um unseren Service in Anspruch nehmen zu können, bieten wir Ihnen die Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Sie zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (12 Euro) und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, welcher sich nach der Höhe Ihres Einkommens richtet. Unsere Berater stehen Ihnen mit ganzjähriger und individueller Steuerberatung zur Verfügung.
Ihr Anspruch
Unsere Leistungen und unser Service
Welche Steuerermäßigung ist für Sie möglich? Wir beraten Sie zur Steuerklassenwahl und prüfen Ihre Steuerbescheide. Wir informieren Sie in Punkto Kindergeldansprüche. Zusätzlich bieten wir Ihnen steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente) und informieren Sie zur Rentensteuer sowie zur Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz). Bei etwaigen Einnahmen aus Kapitalvermögen helfen wir Ihnen bei Freistellungsaufträgen und erteilen Ihnen Auskunft zur Abgeltungsteuer. Gemeinsam beantragen wir Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc. und Freibeträge für den Lohnsteuerabzug. Außerdem helfen wir Ihnen beim Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden.
Ihr Mitgliedsbeitrag
Transparent und fair
Der Jahresbeitrag beim Lohnsteuerhilfeverein Perfekt e.V ist sozial gestaffelt. Dies schafft ein hohes Maß an Transparenz und ist zudem fair gestaltet. Anhand der Beitragsordnung ist ersichtlich, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag voraussichtlich sein wird. Sämtliche Leistungen sind mit dem Jahresbeitrag bereits abgegolten. Es werden keine Zusatzkosten erhoben.
Mitglied werden
Sie möchten Mitglied beim Lohnsteuerhilfeverein Perfekt e.V werden? Bitte nutzen Sie das Kontaktformular. Wir werden uns bezüglich Ihrer Mitgliedschaft mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beitragsordnung
gültig ab 01.01.2024
(Alle Beträge in Euro)
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt bei Eintritt 12 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnerschaften wird die Aufnahmegebühr nur einmal erhoben.
Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird die Aufnahmegebühr nur einmalig erhoben.
Mitgliedsjahresbeitrag:
Ermäßigte Beiträge (sozial gestaffelt)Beitragsklasse | Brutto-Einnahmen in Euro | JährlicherMitgliedsbeitrag (inkl. gesetzl. MwSt.) in Euro |
---|---|---|
1 | ab132.001 | 400 |
2 | 120.001 - 132.000 | 370 |
3 | 108.001 - 120.000 | 340 |
4 | 96.001 - 108.000 | 310 |
5 | 84.001 - 96.000 | 280 |
6 | 72.001 - 84.000 | 250 |
7 | 60.001 - 72.000 | 220 |
8 | 48.001 - 60.000 | 190 |
9 | 36.001 - 48.000 | 160 |
10 | 24.001 - 36.000 | 130 |
11 | 12.001 - 24.000 | 100 |
12 | bis 12.000 | 70 |
Im Rahmen der Beratungsbefugnis gehören zu den Bruttoeinnahmen:
- die Einnahmen aus den Einkunftsarten
- dem Progressionsvorbehalt unterliegende positive Einnahmen
- Versorgungsbezüge und Renten
Die Bruttoeinnahmen beider Ehegatten bestimmen den gemeinsamen Beitrag.
Werden für Neumitglieder Steuererklärungen für mehrere Jahre erstellt, richtet sich der Beitrag nach den zusammengerechneten Einnahmen dieser Jahre.
Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19% ändern sich die Gesamtbeträge entsprechend.
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