Die Frage, ob nicht von der Versicherung übernommene Unfallkosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, wurde jetzt nochmal zugunsten der Steuerpflichtigen geklärt. Dazu zählen z.B. Abschlepp- und Reparaturkosten. Grundsätzlich sind alle Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale abgegolten. Für Unfallkosten wird lt. Bundestagsdrucksache BT-DS 18/8523 eine Ausnahme gemacht.